20-06-2013, 23:18
(20-06-2013, 21:39)p schrieb: Antwort auf meinen knapp formulierten Antrag zur gemeinsamen Sorge ans Familiengericht:Könntest Du mir den Antrag zusenden ?
Ich hatte ja auch bereits 2010 die einseitige Sorgerechtserklärung abgegeben - darauf folgten bekannterweise Missbrauchsbeschuldigungen, mehrere AG-Verfahren und letztlich eine OLG-Ablehnung.
Kam es denn bei Dir überhaupt zu einem GSR-Verfahren mit Beschluss ?
Ich frage, weil z.B. Ibykus nun wieder beim selben Richter wie damals schon in der Reihe steht (und die Gegenseite nun wieder den damaligen Sachverhalt als heute noch aktuell zu verkaufen sucht).
Das Problem hat jetzt jeder Vater, der erneut das gSR - nun nach neuer Rechtssprechung - beantragen will.
(20-06-2013, 22:36)Ibykus schrieb:Kannst Du bitte die Quelle nochmal nennen ?Gesetzesbegründung schrieb:Für die Zulässigkeit des Antrags ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller zuvor eine Sorgeerklärung abgegeben hat. Dem Vater steht es frei, zunächst eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abzugeben oder direkt einen Antrag bei Gericht zu stellen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel