Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 2.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Pistachio 00 schrieb:Ich frage, weil z.B. Ibykus nun wieder beim selben Richter wie damals schon in der Reihe steht (und die Gegenseite nun wieder den damaligen Sachverhalt als heute noch aktuell zu verkaufen sucht).
Das Problem hat jetzt jeder Vater, der erneut das gSR - nun nach neuer Rechtssprechung - beantragen will.
Dabei übersieht RA Borkenkäfer -ich weise an dieser Stelle öffentlich drauf hin, weil ich davon ausgehe, dass es dem Gericht nicht entgangen sein wird- das die Begründung des OLG Hamm darauf abgestellt hatte, was dem Kindeswohl am Besten entspricht:
OLG Hamm schrieb:Der Senat ist mit dem Amtsgericht der Auffassung, dass keine Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf den Vater stattzufinden hat. Auch nach Auffassung des Senats entspricht es dem Kindeswohl am besten, wenn die elterliche Sorge allein bei der Kindesmutter verbleibt
Diese Begründung genügt meiner Meinung nach nicht den Erfordernissen einer negativen Kindeswohlprüfung, wie sie der Gesetzgeber mit der Novellierung verlangt.

Klar, dass ich bei allem, was ich über den einen oder anderen Deppen, der an "Kindschafts-Verfahren" (auch zwangsweise!) beteiligt ist, schreibe, auf Sympatien und freundliches Entgegenkommen nicht zu hoffen brauche. Dennoch will ich es den Kindeswohlfrevlern nicht zu einfach machen, mein Kind zu diskriminieren.

Aber ich will auch nicht vorgreifen oder präjudizieren.
Jeder soll eine Chance haben zu beweisen, dass er es ernst meint mit dem "Kindeswohl"!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 21-06-2013, 00:53
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 22 Gast/Gäste