21-06-2013, 21:57
(29-05-2013, 01:39)sorglos schrieb: ... - warum sollte sich eine Mutter ihrer Unterhaltspflicht leichter entledigen können als ein Vater?Tut sie in aller Regel nicht, weil sie ihren "Bar-Unterhalt" durch Betreuung gewährleistet.
Die Frage der Wichtigkeit oder was für das Kind im Ergebnis vorteilhafter, existenzprägend oder gar lebensnotwendig sein könnte, stellen sich unsere Familienrichter/Innen nicht.
Schon immer frage ich mich, wenn ich nach DüTab zu 120 % oder mehr "leiste", wie die Betreuung in Prozent gerechnet wird?
Im Grunde müßten alle Kinder, die von ihren abgelegten Vätern mehr als 100% der Regelleistung nach DüTab bekommen, ausserordentlich geförderte Kinder sein.