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BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder
#21
(29-05-2013, 01:39)sorglos schrieb: ... - warum sollte sich eine Mutter ihrer Unterhaltspflicht leichter entledigen können als ein Vater?
Tut sie in aller Regel nicht, weil sie ihren "Bar-Unterhalt" durch Betreuung gewährleistet.

Die Frage der Wichtigkeit oder was für das Kind im Ergebnis vorteilhafter, existenzprägend oder gar lebensnotwendig sein könnte, stellen sich unsere Familienrichter/Innen nicht.

Schon immer frage ich mich, wenn ich nach DüTab zu 120 % oder mehr "leiste", wie die Betreuung in Prozent gerechnet wird?

Im Grunde müßten alle Kinder, die von ihren abgelegten Vätern mehr als 100% der Regelleistung nach DüTab bekommen, ausserordentlich geförderte Kinder sein.
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RE: BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder - von blue - 21-06-2013, 21:57

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