24-06-2013, 13:29
Nach langer Zeit mal wieder ein Update.
Mein persönlicher Wiederaufnahmeantrag wurde fast schon erwartungsgemäß abgeschmettert.
1.) Muß das ein Rechtsanwalt machen
2.) Gibt das Gutachten für das Sozialgericht keinen höheren notwendigen Selbstbehalt her.
Wie weiter oben steht, habe ich mich aber schon vor der Entscheidung durch das LG Ingolstadt mit einem Rechtanwalt in Verbindung gesetzt. Dieser hat erst einmal Akteneinsicht angefordert.
Am 02.07.2013 will er nun mit mir über die Chancen eines Wiederaufnahmeantrages reden.
Ersatzfreiheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit wurden seit Erstellung und Einsendung meines persönlichen Wiederaufnahmeantrags bisher nicht mehr gefordert.
lg
Robert
Mein persönlicher Wiederaufnahmeantrag wurde fast schon erwartungsgemäß abgeschmettert.
1.) Muß das ein Rechtsanwalt machen
2.) Gibt das Gutachten für das Sozialgericht keinen höheren notwendigen Selbstbehalt her.
Wie weiter oben steht, habe ich mich aber schon vor der Entscheidung durch das LG Ingolstadt mit einem Rechtanwalt in Verbindung gesetzt. Dieser hat erst einmal Akteneinsicht angefordert.
Am 02.07.2013 will er nun mit mir über die Chancen eines Wiederaufnahmeantrages reden.
Ersatzfreiheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit wurden seit Erstellung und Einsendung meines persönlichen Wiederaufnahmeantrags bisher nicht mehr gefordert.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.