24-06-2013, 14:11
Hallo,
ich brauche Hilfe. Meine Partnerin hat sich vor ein paar Wochen von mir getrennt und ist mit unserem gemeinsamen Kind aus freien Stücken zu ihren Eltern, gegen meinen Willen und ohne mich zu informieren. JA/RA sind involviert. Ich hab erste Post von ihrem Anwalt bekommen. Ich soll ihr den alleinigen Besitz an der Wohnung überlassen, weil sich Einrichtungsgegenstände zur Versorgung des Kindes in der Wohung befinden. Falls nicht soll die Zuweisung der Wohnung beantragt werden. Wir sind nicht verheiratet. Die Wohnung gehört uns beiden zu gleichen Anteilen. Sie hat mir in der letzten Woche vorgeworfen, dass ich mich an ihr vergriffen und ihr den Zugang zu unserem Kind verweigert hätte. Beides völlig aus der Luft gegriffen. Ich denke, dass sie über das Gewaltschutzgesetz argumentieren wird, um sich auch noch die Wohnung zu schnappen. Mein Anwalt ist der Meinung, da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen, abwarten. Das ist mir aber zu heikel. Wie kann/sollte ich mich verhalten?
Gruß
ich brauche Hilfe. Meine Partnerin hat sich vor ein paar Wochen von mir getrennt und ist mit unserem gemeinsamen Kind aus freien Stücken zu ihren Eltern, gegen meinen Willen und ohne mich zu informieren. JA/RA sind involviert. Ich hab erste Post von ihrem Anwalt bekommen. Ich soll ihr den alleinigen Besitz an der Wohnung überlassen, weil sich Einrichtungsgegenstände zur Versorgung des Kindes in der Wohung befinden. Falls nicht soll die Zuweisung der Wohnung beantragt werden. Wir sind nicht verheiratet. Die Wohnung gehört uns beiden zu gleichen Anteilen. Sie hat mir in der letzten Woche vorgeworfen, dass ich mich an ihr vergriffen und ihr den Zugang zu unserem Kind verweigert hätte. Beides völlig aus der Luft gegriffen. Ich denke, dass sie über das Gewaltschutzgesetz argumentieren wird, um sich auch noch die Wohnung zu schnappen. Mein Anwalt ist der Meinung, da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen, abwarten. Das ist mir aber zu heikel. Wie kann/sollte ich mich verhalten?
Gruß