24-06-2013, 15:04
Servus,
Die übliche Vorgehensweise ist:
Als erstes wird man versuchen, bei dir die Geldstrafe einzutreiben, dann Angebot zur gemeinnützigen Arbeit, dann Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe (Camper ...hat sich mit 14-Tagesfrist bei Justizvollzugsanstalt xyz einzufinden)
Evtl. wird auch vom Gerichtsvollzieherbesuch abgesehen, falls von du glaubhaft machst, dass nichts (materielles) zu holen ist.
Evtl. kannst auch den "Termin" zur Ersatzfreiheitsstrafe geringfügig nach deinen Bedürfnissen verschieben, z.B. auf den Winter wegen z.B. einer anstehenden Ausbildung (Mentor).
Zitat:Ersatzfreiheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit wurden seit Erstellung und Einsendung meines persönlichen Wiederaufnahmeantrags bisher nicht mehr gefordert
Die übliche Vorgehensweise ist:
Als erstes wird man versuchen, bei dir die Geldstrafe einzutreiben, dann Angebot zur gemeinnützigen Arbeit, dann Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe (Camper ...hat sich mit 14-Tagesfrist bei Justizvollzugsanstalt xyz einzufinden)
Evtl. wird auch vom Gerichtsvollzieherbesuch abgesehen, falls von du glaubhaft machst, dass nichts (materielles) zu holen ist.
Evtl. kannst auch den "Termin" zur Ersatzfreiheitsstrafe geringfügig nach deinen Bedürfnissen verschieben, z.B. auf den Winter wegen z.B. einer anstehenden Ausbildung (Mentor).