24-06-2013, 18:45
Von einer Kontenpfändung kriegt dein AG nichts mit.
Zur Abwendung einer Lohnpfändung hilft es evtl. den Gläubiger anzuschreiben, darzulegen dass du bei einer Lohnpfändung nicht mit einer Verlängerung des AV rechnen kannst und der Gläubiger dann gar nix kriegt. 192 € klingt trotz deiner EK-Verhältnisse (persönlich finde ich knapp 1.100 € nach KU-Abzug ned sooo wenig - da hab ich lange von wesentlich weniger gelebt, aber ich kenne deine anderen privaten/finanziellen Umstände ja nicht) nicht nach soooo viel. Um Ärger abzuwenden evtl. eine Ratenzahlung anbieten?
Zur Abwendung einer Lohnpfändung hilft es evtl. den Gläubiger anzuschreiben, darzulegen dass du bei einer Lohnpfändung nicht mit einer Verlängerung des AV rechnen kannst und der Gläubiger dann gar nix kriegt. 192 € klingt trotz deiner EK-Verhältnisse (persönlich finde ich knapp 1.100 € nach KU-Abzug ned sooo wenig - da hab ich lange von wesentlich weniger gelebt, aber ich kenne deine anderen privaten/finanziellen Umstände ja nicht) nicht nach soooo viel. Um Ärger abzuwenden evtl. eine Ratenzahlung anbieten?