24-06-2013, 19:17
vorsicht: wer ohne erlaubnis des partners (hier auch nichtehelich) mit dem kind aus der gem. wohnung auszieht, handelt gesetzeswidrig.
1. antrag beim FG: ABR (auch nichtehelich!)
2. antrag beim FG: kindesunterhalt
3. antrag beim FG: zuweisung der wohnung
4. schon bei der geringsten andeutung der angebl. gewalt sofortige anzeige wegen verläumdung mit strafantrag - wenn das bei den akten ist, wird sich die erziehungsfähigkeit KM sehr verringern.
bleib in der wohnung!
bb
netlover
1. antrag beim FG: ABR (auch nichtehelich!)
2. antrag beim FG: kindesunterhalt
3. antrag beim FG: zuweisung der wohnung
4. schon bei der geringsten andeutung der angebl. gewalt sofortige anzeige wegen verläumdung mit strafantrag - wenn das bei den akten ist, wird sich die erziehungsfähigkeit KM sehr verringern.
bleib in der wohnung!
bb
netlover