24-06-2013, 20:28
(24-06-2013, 17:13)PapaBalu schrieb: Danke für den Tipp. Genau so etwas habe ich gesucht.Mach Dir noch keine zu grossen Hoffnungen. Im Endeffekt wird ein Gericht entscheiden, wenn es um Gewaltschutz geht.
Im Grunde geht es bei dieser Schutzschrift darum, dass Du Dich im Vornherein "nackig" machst. Sowas sollte sehr gut vormuliert sein.
Da Du ja Kontakt zu Deinem Rechtsbeistand hast, sollte dieser das formulieren.