25-06-2013, 04:01
(24-06-2013, 14:11)PapaBalu schrieb: Sie hat mir in der letzten Woche vorgeworfen, dass ich mich an ihr vergriffen und ihr den Zugang zu unserem Kind verweigert hätte. Beides völlig aus der Luft gegriffen. Ich denke, dass sie über das Gewaltschutzgesetz argumentieren wird, um sich auch noch die Wohnung zu schnappen. Mein Anwalt ist der Meinung, da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen, abwarten. Das ist mir aber zu heikel. Wie kann/sollte ich mich verhalten?Dein Anwalt hat Recht - die Gefahr ist real, lässt sich aber nicht dadurch abwenden, dass man selbst die Sache eskaliert. Da defacto ja wohl nichts passiert ist, ist abwarten und ggf. eventuelle Fakten und Beweise sichern, der richtige Weg.
(24-06-2013, 14:11)PapaBalu schrieb: Meine Partnerin hat sich vor ein paar Wochen von mir getrennt und ist mit unserem gemeinsamen Kind aus freien Stücken zu ihren Eltern, gegen meinen Willen und ohne mich zu informieren. JA/RA sind involviert. Ich hab erste Post von ihrem Anwalt bekommen. Ich soll ihr den alleinigen Besitz an der Wohnung überlassen, weil sich Einrichtungsgegenstände zur Versorgung des Kindes in der Wohung befinden. Falls nicht soll die Zuweisung der Wohnung beantragt werden.Hier hat Austriake schon geschrieben, was der richtige Weg ist. In jedem Fall solltest Du einen Transporter besorgen und alles, was Dir wertvoll und wichtig erscheint, abtransportieren und irgendwo einlagern, bevor Du aus der Wohnung geräumt wirst, und an die Sachen nicht mehr rankommst. Dieser Vorgang ist in der Regel immer noch billiger, als hinterher alles abzuschreiben.
(24-06-2013, 19:17)netlover schrieb: vorsicht: wer ohne erlaubnis des partners (hier auch nichtehelich) mit dem kind aus der gem. wohnung auszieht, handelt gesetzeswidrig.Was @netlover schreibt, stimmt auch alles. Aber letzlich entscheidet ein Richter nach dem Stand der Sonne und seiner Laune. Deshalb gilt immer die Ruhe bewahren. Reagiere immer nur, wenn Deine Ex wieder einen grossen Fehler macht oder ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Punkte 1. und 2. kannst Du als nicht ehelicher Papi vergessen. Über Punkt 3. muss ein Gericht entscheiden - besprech das mit einem Anwalt.
1. antrag beim FG: ABR (auch nichtehelich!)
2. antrag beim FG: kindesunterhalt
3. antrag beim FG: zuweisung der wohnung
4. schon bei der geringsten andeutung der angebl. gewalt sofortige anzeige wegen verläumdung mit strafantrag - wenn das bei den akten ist, wird sich die erziehungsfähigkeit KM sehr verringern.
bleib in der wohnung!
Punkt 4. kann auch nach hinten losgehen, wenn die Anzeige nicht durchgeht - ausserdem ist das Verhältnis damit endgültig ruiniert. Dazu kann man nur raten, nachdem Vorwürfe aktenkundlich sind - dann sollte man auf jeden Fall reagieren.
https://t.me/GenderFukc