25-06-2013, 09:07
Ich sagte es schon und sage es wieder: Vollstreckungsabwehrantrag/Klage. Wenn es nachweislich bezahlt ist, kannst über diesen Betrag die Einrede der Erfüllung stellen. Das ist ein rechtsvernichtender Einwand. Was den Rest betrifft, s.o.
Das wird die Gegenseite einiges an Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren kosten.
Das wird die Gegenseite einiges an Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren kosten.