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Zuweisung der Wohnung
#15
Wegen der Vorfälligkeiten mach dir mal keine Sorgen; wenn Du das Haus nach einer Teilungsversteigerung behälst wird die Bank da kulant sein.

Du solltest Dich aber mal die Lage des Bankers versetzen: er hat keinerlei Risiko! Er hat eingetragene Grundschulden als Sicherheit, er hat zwei Menschen die gesamtschuldnerisch haften. Wenn deine Exe nichts zahlt, holen sie die Knete bei dir. Üblicherweise habt ihr auch die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung unterschreiben müssen (lies dir das Dokument noch mal langsam und gründlich durch...), so dass deine Bank im Bedarfsfalle ganz einfach aufs Girokonto zugreift - oder notfalls eine Gehaltspfändung direkt beim Arbeitgeber durchzieht. Du bist Lehrer, vielleicht sogar beamtet und damit schlachtbar bis ans Ende deiner Tage?

Deine Exe ist ziemlich raffiniert. Die will Kind, Haus und jahrelangen Geldfluss an Kindes- und Betreuungsunterhalt zum Nulltarif! Sie bleibt im Haus, das ihr das Gericht zuweisen wird. Und du wirst das Haus schön bezahlen, weil die Bank dich nicht entkommen lässt und von deiner Exe keine Knete sieht - fein ausgedacht!
Da gibt es nicht wirklich viele Möglichkeiten, zu entkommen. Eine Möglichkeit wäre ein Unglück - das ganze Haus brennt ab und ist dahin. Die Elementarschadenversicherung ersetzt den Schaden (dauert aber bis zu zwei Jahren, Vorschuß verlangen!). Dann hat das Gericht nichts zuzuweisen, die Bank hat ihr Geld wieder und die Grundschulden lässt man löschen. Ist wie beim Monopoly: gehe über Ziel, ziehe x tausend Euro ein.....

Oder der Exe geschieht ein Unglück. Das Kind kommt dann allerdings eher ins Heim oder zu Pflegeeltern als zum Vater, das sollte man wissen.

Oder aber man findet einen Deal mit der Bank; deren Motivation ist aber begrenzt, siehe oben. Was bei meiner Bank gewirkt hat war die Tatsache, dass ich meinen Job gewechselt habe und die monatliche Knete per SEPA-Überweisung von einem anderen Kontinent kommt. Es genügte der (telefonische) Hinweis, dass man sich auch ein anderes Girokonto ausserhalb Deutschlands einrichten könnte......und damit verpufft die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wie eine Seifenblase und die Banker haben plötzlich eine ganz andere Motivation und werden sehr freundlich, wenn sie dich sehen.....

Ich wünsche dir wirklich viel Glück, du wirst es brauchen. Du steckst sauber mittendrin in der Mausefalle...

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Zuweisung der Wohnung - von PapaBalu - 24-06-2013, 14:11
RE: Zuweisung der Wohnung - von Austriake - 24-06-2013, 15:02
RE: Zuweisung der Wohnung - von blue - 24-06-2013, 15:12
RE: Zuweisung der Wohnung - von PapaBalu - 24-06-2013, 17:13
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RE: Zuweisung der Wohnung - von netlover - 24-06-2013, 19:17
RE: Zuweisung der Wohnung - von Petrus - 25-06-2013, 04:01
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RE: Zuweisung der Wohnung - von netlover - 25-06-2013, 15:34
RE: Zuweisung der Wohnung - von Austriake - 25-06-2013, 17:51
RE: Zuweisung der Wohnung - von Jessy - 25-06-2013, 20:21
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RE: Zuweisung der Wohnung - von p__ - 26-06-2013, 08:32
RE: Zuweisung der Wohnung - von PapaBalu - 14-07-2013, 11:35

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