25-06-2013, 12:43
Du musst auf den Gerichtsstand achten. Der Gerichtsstand ist dort, wo der vollstreckbare Titel ausgestellt wurde. Du darfst dich nicht gegen den Titel selbst wenden, sondern ausschließlich gegen die Vollstreckbarkeit des selbigen. Ansonsten passiert es schnell, dass die Sache als Abänderungsklage aufgefasst und entsprechend kostenpflichtig abgeschmettert wird. Und du musst natürlich akkurat mit den Beträgen umgehen.
Falls der Titel durch Gerichtsbeschluss zu Stande kam, darfst du nichts einwenden, was du schon bei der Verhandlung hättest einwenden können. Das ist hier aber soweit ich das überblicke nicht der Fall.
Falls der Titel durch Gerichtsbeschluss zu Stande kam, darfst du nichts einwenden, was du schon bei der Verhandlung hättest einwenden können. Das ist hier aber soweit ich das überblicke nicht der Fall.