Ich will Dich nicht in Depressionen treiben - aber die Hoffnung auf den § 1579 BGB (Verwirkung Unterhaltsanspruch) kannst Du vergessen. Ich konnte dem Oberlandesgericht nachweisen, dass Exe mich über Jahre vorsätzlich um fünfstellige Beträge beschissen hat - Kommentar des Richters: "warum haben Sie sie nicht damals gleich auf die Strasse geworfen?". Resultat: null. Zu lange her, keine Verwirkung.
Meine Anwältin hat gleich zu Anfang gesagt, dass Exe mindestens mit dem Messer auf mich losgehen müsste,vor vielen Zeugen, damit man mit dem § 1579 BGB was erreichen könne...
und dass die Zuweisung der Wohnung nur befristet sein wird, glaube ich auch nicht. Deine Exe wird dann in schöner Regelmässigkeit Strafanziegen gegen dich erstatten wegen Stalking o.ä., und du wirst dich deinem eigenen Haus nicht mehr nähern dürfen, oder andere lustige Sachen.
Handle jetzt, sonst fahren andere mit dir Schlitten.
Austriake
P.S.: welche Fächer unterrichtest Du? Könntest du das auch in einer anderen Sprache?
Meine Anwältin hat gleich zu Anfang gesagt, dass Exe mindestens mit dem Messer auf mich losgehen müsste,vor vielen Zeugen, damit man mit dem § 1579 BGB was erreichen könne...
und dass die Zuweisung der Wohnung nur befristet sein wird, glaube ich auch nicht. Deine Exe wird dann in schöner Regelmässigkeit Strafanziegen gegen dich erstatten wegen Stalking o.ä., und du wirst dich deinem eigenen Haus nicht mehr nähern dürfen, oder andere lustige Sachen.
Handle jetzt, sonst fahren andere mit dir Schlitten.
Austriake
P.S.: welche Fächer unterrichtest Du? Könntest du das auch in einer anderen Sprache?
Bibel, Jesus Sirach 8.1