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Nach Mediation mehr Fragen als Antworten
#1
Hallo zusammen, ich hatte heute die erste Stunde Mediation bei einer Fachanwältin für Familienrecht. Meine Frau und ich haben uns im Vorfeld schon über alle Eckpunkte geeinigt. Mein größtes Anliegen, nämlich meine beiden Töchter, werden nach Zustimmung meiner Frau im Wechselmodell betreut. Von Montag bis Donnerstag in der Früh sind sie durchgehend bei mir, den Resrt der Woche bei der Mutter. Der bisherige Kindergarten (der sich an meinem Wohnort befindet) wird beibehalten. Der neue Wohnort der Frau ist ca. 30 KM entfernt. So weit zum wichtigsten Thema. Ich werde also definitiv nicht zum Besucheronkel mutieren. Mit unserer Regelung bezüglich der Kinder war die Mediatorin zufrieden. Dann ging es aber um das Thema Unterhalt und da hat sich die Mediatorin gesperrt. Sie wollte uns keine Zahlen nennen, die nach aktueller Rechtslage an Unterhalt fällig werden. Sie hat gemeint, wir sollten beide eine Ausgabenliste erstellen
und uns dann selbst einigen. Ich hätte allerdings schon gerne gewusst, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen ungefähr sind. Und daher meine Fragen an euch. wie hoch wäre denn ca. der Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt bei einem Nettoverdienst von 3150 € (ich) und 185 (Frau in Ausbildung). Ich trage eine Kreditbelastung für Eigenheim in Höhe von 500 € im Monat und die werde ich noch weiterhin haben. Kindesunterhalt fällt beim Wechselmodell weg. Ich komme mir vor wie auf dem Basar. Grundsätzlich, und das verkompliziert die Verhandelung, haben wir vor der Ehe einen Ehevertrag geschlossen, in dem der Ehegattenunterhalt begrenzt ist auf den Betrag der dem notwendigen Eigenbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle entspricht (damals 560 € für nicht Erwerbstätige und 650 € für Erwerbstätige. Auch wurde per Vertrag der Ehegattenunterhalt beschränkt bis das jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat.

Nun zu meinen Fragen.

Wie hoch ist ungefähr der Unterhaltsanspruch meiner Frau (ohne Ehevertrag)?
Mit Ehevertrag ist er 650 €, da sie erwerbstätig ist., stimmt das?
Ist es richtig, dass nach aktueller Rechtslage der Ehegattenunterhalt zeitlich beschränkt ist, bist zum 3. Lebensjahr des Kindes?
Wenn das so wäre, würde ich zwar mit Ehevertrag von der Monatssummer her einen geringeren Unterhaltssatz bezahlen, dafür aber (die Kinder werden jetzt 4) noch sechs Jahre lang, was ich nach aktuellem Recht gar nicht mehr müsste??? Vater Staat würde dann lieber ALG 2 bezahlen, als von mir abkassieren???
Also die Mediatorin meinte, dass wir den Vertrag einfach außer Acht lassen sollen und uns im Rahmen der Mediation einigen sollten. Grundsätzlich logisch, aber wenn ich bezüglich Unterhalt auf den Vertrag poche, könnte meine Frau womöglich ehr Anspruch auf Sozialleistungen haben. Die Kostentabelle die Wir gemacht haben zeigt auf, dass ich ihr ca. 1000 € überweisen müsste, für uns beide dann zu viel zum Sterben. Doch lieber auf den Vertrag pochen, ALG 2 beziehen und ich gebe der Frau dann sozusagen außervertragliche Zuwendungen.
Ich weiss, klingt vielleicht alles etwas verworren, aber ich bin noch voll mit Eindrücken und habe es jetzt einfach mal sprudeln lassen. Grundsätzlich ist und bleibt mir das wichtigste Anliegen meine Kinder und da habe ich schon mehr erreicht, als ich zu träumen wagte. Wäre trotzdem nett, wenn mir vielleicht jemand zu den monetären Fragen mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte. Vielen Dank vorab.
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Nachrichten in diesem Thema
Nach Mediation mehr Fragen als Antworten - von ramses72 - 25-06-2013, 21:09
RE: Nach Mediation mehr Fragen als Antworten - von blue - 27-06-2013, 00:05

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