25-06-2013, 22:46
Ich hatte ja geschrieben, dass die Kindsmutter versucht hat, in Deutschland eine einstweilige Verfuegung zu bekommen, dass unser Sohn im Heim bleiben wuerde. Dem hat die Richterin nicht stattgegeben aber einen Termin fuer eine Anhoerung angesetzt. Diese war am 18.6. Die Antraege der Kindsmutter wurden natuerlich abgelehnt, ich zitiere jetzt mal auszugsweise aus der Begruendung:
""Aus der Begruendung der Entscheidung (Anmerk: des Gerichtes in Gibraltar) vom 11.02.2013, in welcher der Aufenthalt des Kindes bei dem Antragsgegner festgelegt wurde und der Kindsmutter ausdruecklich verboten wurde, das Kind ohne Genehmigung des Antragsgengners oder des Gerichtes aus dem Zustaendigkeitsbereich (Anmerk: Gibraltar) zu verbringen, ergibt sich, dass das Gericht diese Entscheidung zum Wohl des Kindes getroffen hat. Das Gericht fuehrt aus, dass die Antragstellerin auf die Entwicklungsstoerungen des Kindes nicht angemessen reagiert. Vielmehr wuerde das Verhalten der Antragstellerin dem Kind schaden. Der Kindsvater hingegen wuerde Ratschlaege der Fachkraefte annehmen und die Beduerfnisse des Kindes verstehen. Der Antragsgegener sei besser in der Lage, geeignete Hilfe anzunehmen und entsprechend zu handeln. Das Kind wuerde sich in einem kritischen Stadium befinden und der Antragsgegner koenne dem Kind jetzt alles, was er braucht, bieten. Die Antragstellerin sei hingegen nicht in der Lage, den emotionalen und erzieherischen Beduerfnissen nachzukommen. Zudem ergibt sich aus den Unterlagen, dass das Kind sich seit laengerem in einem Child Protection Programm befindet, welches im Fall der Rueckkehr nach Gibraltar fortgefuehrt werde. Aus einer psychologischen Stellugnahme ergibt sich dass das Kind aufgrund seiner autistischen Störung unverzueglich zum Kindesvater zurueckkommen musste. Dies sei die einzige Moeglichkeit gewesen, um das Kind vor weiterem Schaden zu bewahren. Auch das hiesige Jugendamt aeusserte keinerlei Bedenken dem Antragsgegener das Kind auszuhaendigen." AZ 17F183/13 AG Moenchengladbach-Rheydt.
Es gibt also durchaus vernuenftige Familienrichterinnen in Deutschland!
Viele Gruesse aus dem Sueden
Kay
""Aus der Begruendung der Entscheidung (Anmerk: des Gerichtes in Gibraltar) vom 11.02.2013, in welcher der Aufenthalt des Kindes bei dem Antragsgegner festgelegt wurde und der Kindsmutter ausdruecklich verboten wurde, das Kind ohne Genehmigung des Antragsgengners oder des Gerichtes aus dem Zustaendigkeitsbereich (Anmerk: Gibraltar) zu verbringen, ergibt sich, dass das Gericht diese Entscheidung zum Wohl des Kindes getroffen hat. Das Gericht fuehrt aus, dass die Antragstellerin auf die Entwicklungsstoerungen des Kindes nicht angemessen reagiert. Vielmehr wuerde das Verhalten der Antragstellerin dem Kind schaden. Der Kindsvater hingegen wuerde Ratschlaege der Fachkraefte annehmen und die Beduerfnisse des Kindes verstehen. Der Antragsgegener sei besser in der Lage, geeignete Hilfe anzunehmen und entsprechend zu handeln. Das Kind wuerde sich in einem kritischen Stadium befinden und der Antragsgegner koenne dem Kind jetzt alles, was er braucht, bieten. Die Antragstellerin sei hingegen nicht in der Lage, den emotionalen und erzieherischen Beduerfnissen nachzukommen. Zudem ergibt sich aus den Unterlagen, dass das Kind sich seit laengerem in einem Child Protection Programm befindet, welches im Fall der Rueckkehr nach Gibraltar fortgefuehrt werde. Aus einer psychologischen Stellugnahme ergibt sich dass das Kind aufgrund seiner autistischen Störung unverzueglich zum Kindesvater zurueckkommen musste. Dies sei die einzige Moeglichkeit gewesen, um das Kind vor weiterem Schaden zu bewahren. Auch das hiesige Jugendamt aeusserte keinerlei Bedenken dem Antragsgegener das Kind auszuhaendigen." AZ 17F183/13 AG Moenchengladbach-Rheydt.
Es gibt also durchaus vernuenftige Familienrichterinnen in Deutschland!
Viele Gruesse aus dem Sueden
Kay
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!