26-06-2013, 04:58
Auskunftsersuchen und Aufenthaltsermittlung
Hallo Kollegen,
ich habe heute eine Mail von meinem Anwalt bekommen, dass Exe jetzt mit Strafandrohung meinen Aufenthaltsort wissen will und natuerlich ueber meine Einkuenfte. Die Strafandrohung ist liegt bei 5 jahren Haft und 400.000 EUR. Kleinigkeit. Ich bin ja nun mittlerweile seit fast 12 Monaten erfolgreich ins Ausland gegangen und sehe natuerlich keinerlei Veranlassung irgendwelche Auskuenfte zu geben.
Meine Scheidung wurde nach zwei Jahren Trennungszeit im Maerz 2013 eingereicht und kann jetzt abgewiesen werden, wenn ich dem Auskunftsersuchen nicht nachkomme. Ich zahle uebrigens seit 10/12 nix mehr. Ich habe uebrigens alle Vorbereitungen gem. LD und Ratgeber getroffen. Habe ein paar Fragen, vielleicht hat ja jemand Erfahrungen, die er teilen kann.
Hat jemand Erfahrungen mit der franz. Vorgehensweise?
Wie werden sich die deutschen Behoerden dazu stellen (kein Wohnsitz in DE).
Besteht die Moeglichkeit einen Eintrag in Interpol zu bekommen?
Ich werde meinem Anwalt mitteilen, dass bei Abweisung der Scheidungsklage sein Auftrag erfuellt ist, wenn auch erfolglos.
Ich sehe schon, ich werde nie geschieden von der Exe.
Gruss
Pennfred
Hallo Kollegen,
ich habe heute eine Mail von meinem Anwalt bekommen, dass Exe jetzt mit Strafandrohung meinen Aufenthaltsort wissen will und natuerlich ueber meine Einkuenfte. Die Strafandrohung ist liegt bei 5 jahren Haft und 400.000 EUR. Kleinigkeit. Ich bin ja nun mittlerweile seit fast 12 Monaten erfolgreich ins Ausland gegangen und sehe natuerlich keinerlei Veranlassung irgendwelche Auskuenfte zu geben.
Meine Scheidung wurde nach zwei Jahren Trennungszeit im Maerz 2013 eingereicht und kann jetzt abgewiesen werden, wenn ich dem Auskunftsersuchen nicht nachkomme. Ich zahle uebrigens seit 10/12 nix mehr. Ich habe uebrigens alle Vorbereitungen gem. LD und Ratgeber getroffen. Habe ein paar Fragen, vielleicht hat ja jemand Erfahrungen, die er teilen kann.
Hat jemand Erfahrungen mit der franz. Vorgehensweise?
Wie werden sich die deutschen Behoerden dazu stellen (kein Wohnsitz in DE).
Besteht die Moeglichkeit einen Eintrag in Interpol zu bekommen?
Ich werde meinem Anwalt mitteilen, dass bei Abweisung der Scheidungsklage sein Auftrag erfuellt ist, wenn auch erfolglos.
Ich sehe schon, ich werde nie geschieden von der Exe.
Gruss
Pennfred