26-06-2013, 09:01
Die Pfändung aus dem Titel ist Zivilrecht. Das hat mit dem Strafrecht überhaupt nichts zu tun.
Aus dem Titel kann sie immer pfänden. Auch wenn ich frei gesprochen worden wäre.
Aus dem Titel kann sie immer pfänden. Auch wenn ich frei gesprochen worden wäre.