26-06-2013, 10:13
Hallo LD,
das ist so nicht ganz richtig. Der Anwalt gilt in Frankreich nicht als zustellfaehige Adresse in Strafverfahren. Lediglich die privatrechtlichen Dinge koennen mir zugestellt werden. Sollte ein Verfahren eingeleitet werden, kann ich ihm jederzeit das Mandat entziehen.
Gruss
Pennfred
das ist so nicht ganz richtig. Der Anwalt gilt in Frankreich nicht als zustellfaehige Adresse in Strafverfahren. Lediglich die privatrechtlichen Dinge koennen mir zugestellt werden. Sollte ein Verfahren eingeleitet werden, kann ich ihm jederzeit das Mandat entziehen.
Gruss
Pennfred