26-06-2013, 10:51
Die schreiben da völliger Blödsinn. Kindergeld steht dem Kind zu. Die Eltern teilen es hälftig, fertig aus.
Das hat garnix mit Wohnsitz zu tun. Weder Haupt- noch Nebenwohnsitz.
Kindergeld wird für das Kind beantragt.
Die Regelung ist, dass es die Person bekommt, wo das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und die Betreuungsunterhalt leistet.
Dem Barunterhalt wird die Hälfte entsprechend angerechnet.
Das hat garnix mit Wohnsitz zu tun. Weder Haupt- noch Nebenwohnsitz.
Kindergeld wird für das Kind beantragt.
Die Regelung ist, dass es die Person bekommt, wo das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und die Betreuungsunterhalt leistet.
Dem Barunterhalt wird die Hälfte entsprechend angerechnet.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.