26-06-2013, 11:42
Na ja, hast schon Recht, aber wenn ich jetzt damit anfange, dass ich Ehegartenunterhalt nur bis zum Ausbildungsende bezahle wird sie zu recht auf den Ehevertrag verweisen. Grundsätzlich will ich auch die Kindesregelung nicht gefährden. Also zum Trennungsunterhalt sagt unser Ehevertrag nichts, im ersten Jahr fallen also die 1000 € pro Monat an. Der Ehegattenunterhalt ist vertraglich in der vHöhe begrenz auf die 650, mittlerweile ca. 700 € und zeitlich eben bis jüngstes Kind 10 Jahre ist. Das wären also , das Trennungsjahr abgezogen, 5,5 Jahre Ehegattenunterhalt. In diese Zeit fallen noch 1,5 Jahre Ausbildung. Das ist für mich, gerade im Hinblick auf die Kinderregelung, wirklich überschaubar. Noch dazu kann sie mit Verweis auf den Ehevertrag dann bei der Arge höhere Leistungen beziehen.
Also ich denke, wir werden das mal so angehen.
Also ich denke, wir werden das mal so angehen.