26-06-2013, 12:00
Oben hast du geschrieben, der Ehevertrag würde begrenzen und beschränken. Stimmt das gar nicht? Sind in Wirklichkeit auch Mindestbesträge und Mindestzeiträume enthalten? Es ist ein grosser Unterschied, ob drin steht "Vater zahlt bis zum 10. Lebensjahr der Kinder..." oder "Vater zahlt längstens bis zum zehnten Lebensjahr der Kinder...".