26-06-2013, 12:57
(26-06-2013, 12:00)p schrieb: Oben hast du geschrieben, der Ehevertrag würde begrenzen und beschränken. Stimmt das gar nicht?
Doch. Aber eben für die Zeit nach der Ehe. Laut Ramses72 beschränkt der Ehevertrag den Ehegattenunterhalt, also den nachehelichen Unterhalt auf die Zeit, bis das jüngste Kind 10 ist.
Der Trennungsunterhalt, also der Unterhalt an die Ex bis zur Scheidung wird davon ja nicht berührt. Also steht der Ex rechtmäßig zunächst der gesetzlich geregelte Trennungsunterhalt (offenbar etwa 1000 €) zu und anschließend (nach der Scheidung) die 650 bzw. 700 € aus dem Ehevertrag.