26-06-2013, 13:20
(26-06-2013, 09:01)Nappo schrieb: Die Pfändung aus dem Titel ist Zivilrecht. Das hat mit dem Strafrecht überhaupt nichts zu tun.
Aus dem Titel kann sie immer pfänden. Auch wenn ich frei gesprochen worden wäre.
Ja, aber Du hättest rückwirkend den Titel abändern lassen können, wenn ich eines Deiner Postings von früher richtig verstanden habe.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.