26-06-2013, 18:59
Nicht vergessen: Nur wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Das wird gerne unterschlagen. Ob das der Fall ist, ist getrennt von einer früheren Verurtilung zu beurteilen. Die kann aber als Indiz dafür herhalten.
Wichtige Frage zur Privatinsolvenz und KU
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