26-06-2013, 19:28
Ein Recht, auf Kosten des Kindes nach einem abgeschlossenen Studium (das ist es mit dem Bachelorabschluss) noch weitere Ausbildungsjahre draufzusetzen hast du nicht. Nur, wenn es nicht auf Kosten des Kindes ist. So die Formulierung der Rechtsverdreher. Vielleicht sehen das manche Richter auch anders, Voraussetzung wäre z.B., dass in deinem Fach fast alle nach dem Bachelor noch den Master machen, weil der Bachelor keine Berufsmöglichkeiten bringt.
Also wirst du so gestellt, als würdest du mit deinem Bachelorabschluss arbeiten und aus diesem fiktiven Einkommen musst du realen Unterhalt bezahlen. Alternativ kannst du neben dem Masterstudium einen Job machen und davon Unterhalt zahlen, wird dir gesagt werden.
Also wirst du so gestellt, als würdest du mit deinem Bachelorabschluss arbeiten und aus diesem fiktiven Einkommen musst du realen Unterhalt bezahlen. Alternativ kannst du neben dem Masterstudium einen Job machen und davon Unterhalt zahlen, wird dir gesagt werden.