26-06-2013, 20:46
o.K.
Ist das generell so, oder könnte die Urteilsbegründung zur besseren Beurteilung helfen?
Ist die Einstellung aus dem 2. Verfahren zu beachten?
(Ich denke nun wohl auch, dass also diese Unterhaltsschulden nicht in die Insolvenz fließen würden).
Ist das generell so, oder könnte die Urteilsbegründung zur besseren Beurteilung helfen?
Ist die Einstellung aus dem 2. Verfahren zu beachten?
(Ich denke nun wohl auch, dass also diese Unterhaltsschulden nicht in die Insolvenz fließen würden).