26-06-2013, 21:52
Was @p schreibt, gibt wesentlich die krude Logik der Rechtsverdreher weiter. Es gibt aber auch noch die Logik des normalen Lebens.
Hier mußt du für dich halt Entscheidungen treffen. Eine könnte sein, den Master einfach durchzuziehen (weil der bestimmt dein weiteres Leben mehr) und die Unterhaltsforderungen auf die lange Bank zu schieben. Das Kind würde deshalb bestimmt nicht verhungern. Die Mutti würde dann UVG kriegen, du müßtest dich mit denen von der UVG-Stelle und Beistand rumschlagen und könntest die entsprechend hinhalten und ggfs. später dann die UVG-Schulden abstottern. Evtl. mit "armer Studenten-Miene" und dargestellter Bereitwilligkeit kannst du sie auch mit einer Zahlung in Höhe des UVG , also 133 zufriedenstellen. Ist Verhandlungsgeschick.
Jedenfalls sind die evtl. entstehenden Schulden aus der Master-Zeit leichter zu händeln als der langfristige Verzicht auf berufliche Möglichkeiten.
Hier mußt du für dich halt Entscheidungen treffen. Eine könnte sein, den Master einfach durchzuziehen (weil der bestimmt dein weiteres Leben mehr) und die Unterhaltsforderungen auf die lange Bank zu schieben. Das Kind würde deshalb bestimmt nicht verhungern. Die Mutti würde dann UVG kriegen, du müßtest dich mit denen von der UVG-Stelle und Beistand rumschlagen und könntest die entsprechend hinhalten und ggfs. später dann die UVG-Schulden abstottern. Evtl. mit "armer Studenten-Miene" und dargestellter Bereitwilligkeit kannst du sie auch mit einer Zahlung in Höhe des UVG , also 133 zufriedenstellen. Ist Verhandlungsgeschick.
Jedenfalls sind die evtl. entstehenden Schulden aus der Master-Zeit leichter zu händeln als der langfristige Verzicht auf berufliche Möglichkeiten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #