27-06-2013, 10:56
Wenn ein Kind 18 geworden ist und es bestehen noch Unterhaltsschulden aus der Vergangenheit, kann dann die Mutter diese weiterhin vollstrecken oder muß das Kind selbst klagen?
(Man muß sich so viele Sachen merken, da kann man mal hier und da was "vergessen" ;-)
(Man muß sich so viele Sachen merken, da kann man mal hier und da was "vergessen" ;-)