27-06-2013, 13:35
Das unterhaltsberechtigte Kind leitet seinen Anspruch i. d. R. von der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils her, beim echten Wechselnodell also 1/2 KV + 1/2 KM. Dieser Anspruch wird in den Betreuungszeiten auch exakt so befriedigt - es gibt also nix auszugleichen.
Soweit die Logik - für intellektuell Benachteiligte ist das nicht so einfach nachvollziehbar... ist ja auch nicht immer einfach, die Genialität des Simplen zu finden.
Der eigentliche Gund ist aber wohl der, dass dann Verdiensmöglichkeiten für Anwälte wegfallen... wer will schon verantworten, dass Artverwandte am Hungertuch nagen?
Soweit die Logik - für intellektuell Benachteiligte ist das nicht so einfach nachvollziehbar... ist ja auch nicht immer einfach, die Genialität des Simplen zu finden.

Der eigentliche Gund ist aber wohl der, dass dann Verdiensmöglichkeiten für Anwälte wegfallen... wer will schon verantworten, dass Artverwandte am Hungertuch nagen?

Wer nicht taktet, wird getaktet...