27-06-2013, 13:39
mühsam ernährt sich das Eichhörnchen ...!
Die Familiengerichte scheinen sich mit der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts an Entscheidungen zu orientieren, die die ratio legis der Neufassung des 1626a berücksichtigen
In meiner heutigen Verhandlung hatte ich allerdings nicht diesen Eindruck gewinnen können.
Eine junge Richterin auf Probe (in Begleitung eines Abgesandten des Landgerichts) stellte der KM gleich zu Beginn die Frage, welche Gründe dem gemSR entgegenstehen würden. Natürlich kam der ganze erlogene kindeswohlwidrige Rotz der Vergangenheit auf den Tisch - nicht ist hilfreicher, als sich vor dem FamGericht zu streiten, meinte wohl auch der RA, der seine Mandantin tatkräftig unterstützte - klar, sein Kind ist es ja auch nicht, auf dem herumgetrampelt wird.
Gleich in der ersten Flut ihrer gegen mich gerichteten Vorwürfe wurden die wahren Gründe ihrer Abwehr deutlich: sie musste dann bspw., als meine Tochter eine Zahnspange verordnet bekommen hatte, mich vorher kontaktieren. Ich würde mich aber nicht einmal an den Kosten beteiligen, im Übrigen auch keinen Unterhalt zahlen!
Die Richterin protokollierte alle Hinweise auf behauptete Streitereien - nur nicht die Äußerung der KM zur Zahnspange und zum Unterhalt!!
Darauf von mir angesprochen, kam kurz der Hinweis, dass sie entscheiden würde, was zu protokollieren sei.
Ich bestand darauf, weil ich schon gesteigerten Wert darauf lege, in einem Beschwerdeverfahren, mich auf die wahren Gründe der mütterlichen SR-Ablehnung beziehen zu können.
Ich musste die Richterin noch mehrmals an anderen Stellen ausdrücklich um Aufnahme in das Protokoll bitten, nämlich, als ich Vorschlug, das Gericht solle der KM Gelegenheit geben, Gründe, die gegen meinen Antrag sprechen, vorzutragen, was RA Borkenkäfer in weiser Voraussicht zu verhindern suchte, indem er seiner Mandantin riet, sich nicht auf solche "Spielchen" einzulassen. Das hat mir wohl ein etwas zu lautes Lachen entrissen....
Die Mutter schoß aber gleich los. Reden zu dürfen, kann sie nicht widerstehen: meine Tochter hätte als Kleinkind abstehende Ohren gehabt und die KM hätte das mit mir -dem das noch nicht einmal aufgefallen sei- absprechen müssen, was schon zum damaligen Zeitpunkt zu Problemen geführt hätte (*lach, denn meine Tochter ist nie an ihren Ohren operiert worden).
Bitte protokollieren sie das, Frau Richterin - ein weiteres Indiz für die sachfremden Gründe mit denen sich die KM gg das gemSR stellt.
Der von mir im vorangegangenen Schriftsatz vorgetragene von der KM erwähnte Grund, meine Tochter könne in einem Unglücksfall nicht schnell genug ärztlich versorgt werden, müsse sie mich erst um Erlaubnis fragen, wurde gar nicht erst aufgegriffen.
Der Richterin kam es ziemlich offensichtlich auf die von der Mutter erwähnten Streitereien an und so erklärte sie auch beiläufig, dass sie sich nach dem Vorgebrachten nicht vorstellen könne, wie das SR sinnvoll gemeinsam ausgeübt werden können ....
Nach wie vor habe ich derzeit den Eindruck, dass das Gericht aus den Un- und Nebensachlichkeiten, die die KM als Streitpunkte anführt, eine Hauptsache machen wird und mglw. darauf ungeachtet der gesetzlichen Änderug abstellt.
Man muss allerdings bedenken, dass eine junge und unerfahrene Proberichterin das Verfahren geführt hat - das macht den Ausgang durchaus spannend.
Den nachgereichten Schriftsatz des RA Borkenkäfer habe ich bei www.Väterwiderstand.de hochgeladen.
Die Familiengerichte scheinen sich mit der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts an Entscheidungen zu orientieren, die die ratio legis der Neufassung des 1626a berücksichtigen
In meiner heutigen Verhandlung hatte ich allerdings nicht diesen Eindruck gewinnen können.
Eine junge Richterin auf Probe (in Begleitung eines Abgesandten des Landgerichts) stellte der KM gleich zu Beginn die Frage, welche Gründe dem gemSR entgegenstehen würden. Natürlich kam der ganze erlogene kindeswohlwidrige Rotz der Vergangenheit auf den Tisch - nicht ist hilfreicher, als sich vor dem FamGericht zu streiten, meinte wohl auch der RA, der seine Mandantin tatkräftig unterstützte - klar, sein Kind ist es ja auch nicht, auf dem herumgetrampelt wird.
Gleich in der ersten Flut ihrer gegen mich gerichteten Vorwürfe wurden die wahren Gründe ihrer Abwehr deutlich: sie musste dann bspw., als meine Tochter eine Zahnspange verordnet bekommen hatte, mich vorher kontaktieren. Ich würde mich aber nicht einmal an den Kosten beteiligen, im Übrigen auch keinen Unterhalt zahlen!
Die Richterin protokollierte alle Hinweise auf behauptete Streitereien - nur nicht die Äußerung der KM zur Zahnspange und zum Unterhalt!!
Darauf von mir angesprochen, kam kurz der Hinweis, dass sie entscheiden würde, was zu protokollieren sei.
Ich bestand darauf, weil ich schon gesteigerten Wert darauf lege, in einem Beschwerdeverfahren, mich auf die wahren Gründe der mütterlichen SR-Ablehnung beziehen zu können.
Ich musste die Richterin noch mehrmals an anderen Stellen ausdrücklich um Aufnahme in das Protokoll bitten, nämlich, als ich Vorschlug, das Gericht solle der KM Gelegenheit geben, Gründe, die gegen meinen Antrag sprechen, vorzutragen, was RA Borkenkäfer in weiser Voraussicht zu verhindern suchte, indem er seiner Mandantin riet, sich nicht auf solche "Spielchen" einzulassen. Das hat mir wohl ein etwas zu lautes Lachen entrissen....
Die Mutter schoß aber gleich los. Reden zu dürfen, kann sie nicht widerstehen: meine Tochter hätte als Kleinkind abstehende Ohren gehabt und die KM hätte das mit mir -dem das noch nicht einmal aufgefallen sei- absprechen müssen, was schon zum damaligen Zeitpunkt zu Problemen geführt hätte (*lach, denn meine Tochter ist nie an ihren Ohren operiert worden).
Bitte protokollieren sie das, Frau Richterin - ein weiteres Indiz für die sachfremden Gründe mit denen sich die KM gg das gemSR stellt.
Der von mir im vorangegangenen Schriftsatz vorgetragene von der KM erwähnte Grund, meine Tochter könne in einem Unglücksfall nicht schnell genug ärztlich versorgt werden, müsse sie mich erst um Erlaubnis fragen, wurde gar nicht erst aufgegriffen.
Der Richterin kam es ziemlich offensichtlich auf die von der Mutter erwähnten Streitereien an und so erklärte sie auch beiläufig, dass sie sich nach dem Vorgebrachten nicht vorstellen könne, wie das SR sinnvoll gemeinsam ausgeübt werden können ....
Nach wie vor habe ich derzeit den Eindruck, dass das Gericht aus den Un- und Nebensachlichkeiten, die die KM als Streitpunkte anführt, eine Hauptsache machen wird und mglw. darauf ungeachtet der gesetzlichen Änderug abstellt.
Man muss allerdings bedenken, dass eine junge und unerfahrene Proberichterin das Verfahren geführt hat - das macht den Ausgang durchaus spannend.
Den nachgereichten Schriftsatz des RA Borkenkäfer habe ich bei www.Väterwiderstand.de hochgeladen.