27-06-2013, 13:58
Der BGH bzw. ein OLG, ich finde die Entscheidung jetzt nicht mehr, hat mal folgende Rechnung aufgemacht, die ich auf die von dir genannten Datern übertrage.
Ich berücksichtige dabei nicht das der Mutter wg. 1603 II BGB eigentlich fiktive Einkünfte zugerechnet werden müssten. Die Begründung der Richterin, dass fiktive Einkünfte bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden müssten ist hahnebüschen!
Ein volljähriges Kind muss sich nicht auf fiktive Einkünfte des anderen Elternteils verweisen lassen, dass hat aber mit dem vorliegenden Sachverhalt gar nichts zu tun.
Der Selbstbehalt liegt bei 1000,-€, nicht bei 1200,-€!
Bedarf der Kinder: 1300 + 2500 = 3800,-€, Stufe 7 der DDT, 496 + 580, zusammen 1076,-€.
Die Hälfte davon leistest du und die Mutter jeweils in Form von Betreuung und Erziehung.
Somit bleibt ein zu deckender Barbedarf von 538,-€.
Dein Anteil daran: 538 / ((2500-1000) + (1300-1000)) * (2500-100) = 448,-€
Falls die Mutter das Kindergeld bezieht, müsstest du nach dieser Rechnung 448 -184 = 264,-€ an die Mutter zahlen.
Falls du das Kindergeld erhälst 448 + 184 = 632,-€
Würde das Einkommen der Mutter auf Vollzeit hochgerechnet müsstest du bei einem höheren Bedarf der Kinder von ca. 360,-€ plusminus Kindergeld ausgehen.
In beiden Fällen ist der Kindergartenbeitrag (der sich ja bald erledigt hat) nicht berücksichtigt.
Ich berücksichtige dabei nicht das der Mutter wg. 1603 II BGB eigentlich fiktive Einkünfte zugerechnet werden müssten. Die Begründung der Richterin, dass fiktive Einkünfte bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden müssten ist hahnebüschen!
Ein volljähriges Kind muss sich nicht auf fiktive Einkünfte des anderen Elternteils verweisen lassen, dass hat aber mit dem vorliegenden Sachverhalt gar nichts zu tun.
Der Selbstbehalt liegt bei 1000,-€, nicht bei 1200,-€!
Bedarf der Kinder: 1300 + 2500 = 3800,-€, Stufe 7 der DDT, 496 + 580, zusammen 1076,-€.
Die Hälfte davon leistest du und die Mutter jeweils in Form von Betreuung und Erziehung.
Somit bleibt ein zu deckender Barbedarf von 538,-€.
Dein Anteil daran: 538 / ((2500-1000) + (1300-1000)) * (2500-100) = 448,-€
Falls die Mutter das Kindergeld bezieht, müsstest du nach dieser Rechnung 448 -184 = 264,-€ an die Mutter zahlen.
Falls du das Kindergeld erhälst 448 + 184 = 632,-€
Würde das Einkommen der Mutter auf Vollzeit hochgerechnet müsstest du bei einem höheren Bedarf der Kinder von ca. 360,-€ plusminus Kindergeld ausgehen.
In beiden Fällen ist der Kindergartenbeitrag (der sich ja bald erledigt hat) nicht berücksichtigt.