27-06-2013, 14:39
(27-06-2013, 13:27)Simon ii schrieb: Aber wo steht, daß KU-Schulden der Vergangenheit an das Kind zu zahlen sind?
Sie sind immer an das Kind zu zahlen, auch wenn es noch nicht volljährig ist. Guck mal auf einen Kindesunterhaltstitel, da steht der Gläubiger drauf. Bis zur Volljährigkeit nimmt die Mutter dieses Recht des Kindes wahr.