27-06-2013, 16:42
kläre auf:
1. verheiratet?
2. wer verdient?
3. wer arbeitet?
4. wie hast du dir die zeit nach dem auszug vorgestellt?
fakt ist:
1. wer ohne einverständnis des anderen elternteiles bei umzug das gemeinsame kind mitnimmt, handelt rechtswidrig
2. das kann vor dem FG zur feststellung der verringerten erziehungsfähigkeit führen
vorgehen:
1. feststellen - wie es nach der trennung weitergehen soll
2. evtl. mit der madam mal klartext reden - aber ruhig
3. lösungsvorschläge erarbeiten
4. an das kind denken, wenn ihr euch streitet - lieber im stillen kämmerlein
5. nicht aus der gemeinsamen wohnung ausziehen, du bist elternteil, dort gemeldet etc, keiner kann dich der wohnung verweisen
bb
netlover
1. verheiratet?
2. wer verdient?
3. wer arbeitet?
4. wie hast du dir die zeit nach dem auszug vorgestellt?
fakt ist:
1. wer ohne einverständnis des anderen elternteiles bei umzug das gemeinsame kind mitnimmt, handelt rechtswidrig
2. das kann vor dem FG zur feststellung der verringerten erziehungsfähigkeit führen
vorgehen:
1. feststellen - wie es nach der trennung weitergehen soll
2. evtl. mit der madam mal klartext reden - aber ruhig
3. lösungsvorschläge erarbeiten
4. an das kind denken, wenn ihr euch streitet - lieber im stillen kämmerlein
5. nicht aus der gemeinsamen wohnung ausziehen, du bist elternteil, dort gemeldet etc, keiner kann dich der wohnung verweisen
bb
netlover