27-06-2013, 19:12
(27-06-2013, 15:52)Kiesel schrieb: Tips, Ratschläge, Erfahrungsberichte...ich bin für alles dankbar.viel mehr, als zu hoffen, bleibt Dir wohl kaum.
Aller Erfahrung nach stehen die Jugendämter hinter den Müttern. Lügen werden ohne Bedenken vorbehaltlos zur Kenntnis genommen und gegen den Vater verwendet. Nur selten wird dieses Verhalten der Jugendämter durchbrochen - ein Fünfer oder gar Sechser im Lotto, vielleicht!
(Alleiniges) Sorgerecht oder ABR zu bekommen, halte ich nach dem, was ich gelesen habe, für derzeit vollkommen unwahrscheinlich.
Womit Du Dich befassen musst, ist einen gesicherten Umgang zu erhalten.
Umgangsrechtsantrag vorbereiten.
Mit der Mutter über Trennung sprechen, insbesondere über das, was im Umgangsrechtsantrag steht (von dessen Existenz sie aber auf gar keinen Fall etwas wissen darf!).
Soweit es "laut" wird -wie ich vermute- wäre es gut, wenn ein Tonaufzeichnungsgerät versteckt die Szenerie aufzeichnet.
Dann ab mit dem Antrag zum FamGericht - auf gar keinen Fall zum Jugendamt!!!! Und darauf achten, dass die Vollstreckbarkeitsklausel des § 89 II FamFG mit aufgenommen wird.
Im Folgenden wird sehr genau darauf Wert gelegt, dass Umgang nicht verhindert wird. In solch einem Fall sofort(!) das Gericht anrufen und Ordnungsgeld beantragen.
Halte in der ZweischenZeit möglichst den Kontakt zum Kind aufrecht - das ist sehr wichtig!
netlover schrieb:nicht aus der gemeinsamen wohnung ausziehen, du bist elternteil, dort gemeldet etc, keiner kann dich der wohnung verweisenso schnell kannst Du gar nicht bis Drei zählen ...
Dazu braucht die KM nur ein paar Möbel umschmeißen, nach ihren Eltern schreien, die dann die Polizei rufen - und schon ist Freund Kiesel weg vom Fenster!