27-06-2013, 22:49
(27-06-2013, 18:54)Unkreativ schrieb: Beim sog. Abstottern, fallen dann die monatlichen Tilgungsraten UND der KU des jeweiligen Monats an (wo man u.U. unter den Selbstbehalt rutscht) oder gibt sich das JA mit einer Zahlung zufrieden und es dauert dann nur logischerweise länger?
Die nehmen, was sie kriegen können. Der laufende Unterhalt geht natürlich immer vor, aber das ist nur eine Fage der Etikettierung.
Beispiel: Wenn aus dir 500 EUR pro Monat rauszuholen sind, egal ob durch Pfändung oder durch freiwillige Zahlung, dann werden eben 241 als Kindesunterhalt etikettiert und der Rest als rückständiger Unterhalt.
Betreuungsunterhalt geht vom Restbetrag aus, der nach Zahlung des Kindesunterhalts verbleibt.
Wenn ihr vereinbart habt, dass sie die Pille nimmt, du hast das geglaubt und sie wurde trotzdem schwanger, dann hat sie dich also reingelegt, um an ein Kind zu kommen. Hast du vor, deine Vaterschaft zu leben?