28-06-2013, 09:08
Solange du nicht zahlst, wirst du keinen Selbstbehalt haben. Fiktives Einkommen hebelt jeden Selbstbehalt aus. Das verpassen sie dir ohne Mühe, wenn du nichts zahlst und nichts titulierst. Die Pfändung danach passiert nach §850d ZPO, ohne die Grenzen der Pfändungstabelle. Runter bis zum sozialrechtlichen Minimum. Nach dem Master geht das erst einmal so weiter, ausser es gibt eine neue Einigung zwischen dir und Ex (vermutlich vertreten vom Jugendamt).
Bezüglich des Kindes finden jetzt schon grosse Weichenstellungen statt, obwohl es noch gar nicht geboren ist. Ignorierst du die Mutter, wird im gesamten restlichen Leben von Kind und Mutter "schon in der Schwangerschaft war der Vater völlig destinteressiert" fallen. Der Betrug der Mutter ist fundamental und gibt eine Vorahnung, wie sie später mit dem Vater umspringt. Klar, dass viele Väter so etwas niemals glattstellen. Trotz allem solltest versuchen, das Verhältnis zu verbessern, auch kleine Chancen sind Chancen. Der Punkt zum Einhaken ist die Schwangerschaft, keine Paargeschichten aus der Vergangenheit. Wie steht sie denn wirtschaftlich da?
Bezüglich des Kindes finden jetzt schon grosse Weichenstellungen statt, obwohl es noch gar nicht geboren ist. Ignorierst du die Mutter, wird im gesamten restlichen Leben von Kind und Mutter "schon in der Schwangerschaft war der Vater völlig destinteressiert" fallen. Der Betrug der Mutter ist fundamental und gibt eine Vorahnung, wie sie später mit dem Vater umspringt. Klar, dass viele Väter so etwas niemals glattstellen. Trotz allem solltest versuchen, das Verhältnis zu verbessern, auch kleine Chancen sind Chancen. Der Punkt zum Einhaken ist die Schwangerschaft, keine Paargeschichten aus der Vergangenheit. Wie steht sie denn wirtschaftlich da?