28-06-2013, 09:33
Erstell doch ne Quittung: Empfänger du selbst über den Erhalt von €800 KU für Monat x. Da KM keinen KU zahlt, bist du als BET eingesprungen und hast dir selbst den KU für dein Kind cash ausgezahlt. Ergo kann kein Unterhaltsanspruch an JC übergegengen sein, ergo erledigt sich auch der Auskunftsanspruch.
Schick denen die Kopie der Quittung und sagt, sie mögen wegen der Steuergeldverschwendung bitte 3 Rosenkränze beten.
Schick denen die Kopie der Quittung und sagt, sie mögen wegen der Steuergeldverschwendung bitte 3 Rosenkränze beten.