28-06-2013, 10:05
ach so... aber weiter oben hattest du geschrieben "Darin wird meine Tochter (14)! aufgefordert die erbrachten Leistungen von 520€ zurück zu bezahlen."
Wenn das Auskunftsersuchen sich auf Mutti (TU) bezieht, gebe Auskunft und lass die sich dumm und dusselig rechnen und fordern, bis sie schwarz werden. Mach deine eigene Rechnung auf und schau, ob du bezüglich TU überhaupt leistungsfähig wärst.
Wenn es doch um KU geht, würde ich Auskunft verweigern.
Wenn das Auskunftsersuchen sich auf Mutti (TU) bezieht, gebe Auskunft und lass die sich dumm und dusselig rechnen und fordern, bis sie schwarz werden. Mach deine eigene Rechnung auf und schau, ob du bezüglich TU überhaupt leistungsfähig wärst.
Wenn es doch um KU geht, würde ich Auskunft verweigern.