28-06-2013, 10:36
nochmals vorsicht:
wer ein gemeinsames kind ohne genehmigung des anderen elternteils mit in eine neue umgebung nimmt, handelt rechtswidrig und das führt zur feststellung mangelnder erziehungseigenschaft!
meine ex hat das mit voller härte zu spüren bekommen!
kiesel muß sicher sein, daß er das kind bis zur einschulung bzw. kinderkrippe etc. betreuen kann! er kann wohl bei einem verfahren wegen lebensmittelpunkt, gewöhnl. aufenthalt etc anbringen, was mit dem ersten sohn der baldex los ist - das könnte ein pluspunkt für ihn sein. wichtig ist aber, in der wohnung zu bleiben, bis er alles geklärt hat - fertig! er ist der KV und lebt mit dem kind, keiner wird sich vom JA schuldig machen und ihn der wohnung zu verweisen, und es ist auch ebenso schwer, wegen angebl. häusl. gewalt des feldes verwiesen zu werden....wenn das losgehen sollte, sofort die polizei mit spurensicherung und aussageaufnahme beauftragen...was meint ihr, wie schnell da das kartenhaus zusammenbricht!
bb
netlover
wer ein gemeinsames kind ohne genehmigung des anderen elternteils mit in eine neue umgebung nimmt, handelt rechtswidrig und das führt zur feststellung mangelnder erziehungseigenschaft!
meine ex hat das mit voller härte zu spüren bekommen!
kiesel muß sicher sein, daß er das kind bis zur einschulung bzw. kinderkrippe etc. betreuen kann! er kann wohl bei einem verfahren wegen lebensmittelpunkt, gewöhnl. aufenthalt etc anbringen, was mit dem ersten sohn der baldex los ist - das könnte ein pluspunkt für ihn sein. wichtig ist aber, in der wohnung zu bleiben, bis er alles geklärt hat - fertig! er ist der KV und lebt mit dem kind, keiner wird sich vom JA schuldig machen und ihn der wohnung zu verweisen, und es ist auch ebenso schwer, wegen angebl. häusl. gewalt des feldes verwiesen zu werden....wenn das losgehen sollte, sofort die polizei mit spurensicherung und aussageaufnahme beauftragen...was meint ihr, wie schnell da das kartenhaus zusammenbricht!
bb
netlover