28-06-2013, 11:39
Habe mir diese Arbeitsbescheinigung nach § 312 nochmals angeschaut.
Darin steht:
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§ 312 Arbeitsbescheinigung
(1) Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen,
die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können
(Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen. In
der Arbeitsbescheinigung sind insbesondere
1. die Art der Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers,
2. Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und
3. das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhalten
oder zu beanspruchen hat,
anzugeben. Die Arbeitsbescheinigung ist der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen.
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Ich arbeite hier und habe weder gekündigt, noch din ich gekündigt worden.
Also kann der Arbeitgeber zurückschreiben, dasss man das falsche Formular erhalten hat, und diesen nicht ausfüllen kann?
Darin steht:
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§ 312 Arbeitsbescheinigung
(1) Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen,
die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können
(Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen. In
der Arbeitsbescheinigung sind insbesondere
1. die Art der Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers,
2. Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und
3. das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhalten
oder zu beanspruchen hat,
anzugeben. Die Arbeitsbescheinigung ist der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen.
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Ich arbeite hier und habe weder gekündigt, noch din ich gekündigt worden.
Also kann der Arbeitgeber zurückschreiben, dasss man das falsche Formular erhalten hat, und diesen nicht ausfüllen kann?