28-06-2013, 12:34
p schrieb:Du hast das selbst hier geschrieben: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid57559sorry - das wollte ich noch klarstellen (war aber abgelenkt und habe dann nicht mehr daran gedacht):
Diese Juristenrabulistik namens "Eventualvorsatz" (Teilmenge von Vorsatz) schlägt zum Beispiel bei §170 StGB immer ein,...
Der Link führt zu einer speziellen Problematik, die meiner Erinnerung nach in Bezug auf den Tatbestand der Rechtsbeugung diskutiert wurde.
Dort war strittig, ob Eventualvorsatz für die Schuldfeststellung genügt, oder ob einschränkend (zusätzlich) der Täter die falsche Rechtsanwendung billigend "verinnerlichen" muss.
Mit 170 hat das nichts zu tun.