28-06-2013, 12:46
Es gibt nichts klarzustellen. Wir haben diese Runde längst exakt so gedreht und damals hast du betont, "Und um wegen § 170 StGB bestraft werden zu können, bedarf es Vorsatz (Eventualvorsatz genügt)" : http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...1#pid41521 und folgende.
Genau derselbe Dissens. In ein paar Monaten wiederholen wir sicherlich wieder alles.
Genau derselbe Dissens. In ein paar Monaten wiederholen wir sicherlich wieder alles.