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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#9
Sollten wir der rechnenden Richterin folgen, dann steht am Ende ein Haftungsanteil für den Kindesunterhalt.
Sehe ich es richtig, dass in der Folge der Mehr- (z.B. Kosten für Kita und Fahrtkosten) und der Sonderbedarf
zusätzlich und anteilmäßig verrechnet wird?

Wer zahlt die Kosten für Schulmittel und Klassenfahrt?

Sie macht 300,- Euro Fahrtkosten (0,3 Euro für 1000 km) als Mehrbedarf geltend, da sie die Kinder in ihrer Woche
täglich 30 km zur Schule fahren muss und um sie wieder abzuholen, also 30 x 4 =120km pro Tag x 10 Tage im Monat.
Muss ich mich auf die Pauschale von 0,3 Euro pro Kilometer Fahrtkosten einlassen oder könnte ich auf öffentliche
Verkehrsmittel abstellen.
Vielen, vielen Dank.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
RE: Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell - von bluegene - 28-06-2013, 15:29
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

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