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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#10
Na ja, ich würde der rechnenden Richterin ja nicht folgen wollen; insofern weiß ich nicht, ob meine Meinung Euch wirklich hilft.

Zunächst: Wer die Entfernung schafft, trägt auch deren Kosten.

Dann: Kosten, die zum Regelbedarf gehören, trägt der betreuende Elternteil. Das es hier zwei gibt, halt alles durch 2.

Übriges (Mehr- und Sonderbedarf): Grundsätzlich auch durch 2, bei sehr ungleichen Einkommen nach Tragfähigkeitsprinzip.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
RE: Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell - von wackelpudding - 28-06-2013, 17:38
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

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