28-06-2013, 17:38
Na ja, ich würde der rechnenden Richterin ja nicht folgen wollen; insofern weiß ich nicht, ob meine Meinung Euch wirklich hilft.
Zunächst: Wer die Entfernung schafft, trägt auch deren Kosten.
Dann: Kosten, die zum Regelbedarf gehören, trägt der betreuende Elternteil. Das es hier zwei gibt, halt alles durch 2.
Übriges (Mehr- und Sonderbedarf): Grundsätzlich auch durch 2, bei sehr ungleichen Einkommen nach Tragfähigkeitsprinzip.
Zunächst: Wer die Entfernung schafft, trägt auch deren Kosten.
Dann: Kosten, die zum Regelbedarf gehören, trägt der betreuende Elternteil. Das es hier zwei gibt, halt alles durch 2.
Übriges (Mehr- und Sonderbedarf): Grundsätzlich auch durch 2, bei sehr ungleichen Einkommen nach Tragfähigkeitsprinzip.
Wer nicht taktet, wird getaktet...