28-06-2013, 21:45
Oh Man(n), Hilfe.
Mit jedem Wort, das ich zur Begründung einer konkreten, eindeutigen, nicht misszuinterpretierenden Regelung zum Umgang schreibe, führe ich den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ad absurdum.
Ich kann doch ned im einen Antrag schreiben "Eine konkrete, durch das Gericht zu beschliessende Regelung ist auf Grund der Blockadehaltung der KM unerlässlich, so nutzt sie z.B. jeden zur Verfügung stehenden Spielraum maximal negativ aus, verweigert jegliche Kommunikation, ist zu keinerlei Einvernehmen oder wenigstens Gespräch bereit, etc..." und im anderen Antrag "Eine gemeinsame Sorge entspricht dem Kindeswohl, und ist dazu geeignet, die bisherige Verweigerungshaltung der KM zu beenden, da sie zukünftig nicht mehr umhin kommt, die Kommunikation mit dem KV nicht nur zuzulassen, sondern auch im Interesse der Kinder zu suchen."
Beißt sich das irgendwie, oder schwirrt mir nur der Kopf?!?
Mit jedem Wort, das ich zur Begründung einer konkreten, eindeutigen, nicht misszuinterpretierenden Regelung zum Umgang schreibe, führe ich den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ad absurdum.
Ich kann doch ned im einen Antrag schreiben "Eine konkrete, durch das Gericht zu beschliessende Regelung ist auf Grund der Blockadehaltung der KM unerlässlich, so nutzt sie z.B. jeden zur Verfügung stehenden Spielraum maximal negativ aus, verweigert jegliche Kommunikation, ist zu keinerlei Einvernehmen oder wenigstens Gespräch bereit, etc..." und im anderen Antrag "Eine gemeinsame Sorge entspricht dem Kindeswohl, und ist dazu geeignet, die bisherige Verweigerungshaltung der KM zu beenden, da sie zukünftig nicht mehr umhin kommt, die Kommunikation mit dem KV nicht nur zuzulassen, sondern auch im Interesse der Kinder zu suchen."
Beißt sich das irgendwie, oder schwirrt mir nur der Kopf?!?