(28-06-2013, 08:16)Austriake schrieb: Ist denen zu mühsam, deswegen probieren sie es erst mal auf dem einfachen Weg - Fragebogen versenden, Rückantwort abwarten, alle Informationen kosten- und mühelos bekommen......Nein. Diese Einschätzung ist falsch.
Die JC sind gesetzlich verpflichtet, die evtl. erforderlichen Sozialdaten zuerst beim Betroffenen zu erheben oder das zu versuchen. Erst danach dürfen sie auf andere Wege der Amtsermittlung übergehen. Das haben sie jetzt getan, indem sie direkt an den Arbeitgeber gehen. Dieser muss (Bußgeldbewert!) nun die Infos liefern, die eigentlich schon @tumi hätte geben können.
@tumi
Deine "Auskunftsverweigerung" ist hier total zwecklos und schadet nur dir.
Bockigkeit und Sturheit sind hier gerade nicht die besten Wege. Du musst dich unbedingt schlau machen.
Allein, wenn du Auskunft gibst (wozu die JC leider berechtigt sind um eine evtl. Unterhaltspflicht prüfen zu können) heißt das noch lange nicht, dass du auch zahlen mußt.
Gerade hier, wo deine Frau anscheinend rechtswidrig Leistungen erschlichen hat, läuftst du damit voll ins Messer. Lege dein Einkommen udn den Bedarf für dich und Kids dar!! Schreibe klar, dass du allein für die Kinder sorgst.
Auch der Vorschlag oben ist richtig: Beantrage sofort Unterhaltsvorschuss!
Beantrage das Kindergeld (oder bekommst du das hoffentlich schon?)
Außerdem: Wenn sich die Frau bei dir nicht mehr aufhält: Melde sie ab!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #