30-06-2013, 16:19
Das ist doch mal ein witziger Thread. Um das Dutzend noch voll zu machen:
Da du als gesetzlicher Vertreter deiner Tochter wusstest, dass für sie zu Unrecht Leistungen bezogen wurde und du dich scheinbar lieber damit beschäftigt hast dem Jobcenter keine Auskunft erteilen zu müssen, anstatt den Betrug mit einem Dreizeiler aufzudecken, kann man dir, also auch der Tochter im Sinne von §45 Absatz 2 SGB X grobe Fahrlässigkeit unterstellen, weswegen der Verwaltungsakt wohl zu ihren Ungunsten aufgehoben wurde. Und jetzt darfst du zusehen, wie du die Mutti in Regress nimmst. Das Jobcenter ist mit §38 SGB II fein raus, denen ist gemäß dieser Vorschrift nicht an den Karren zu fahren.
Deine Tochter darf damit mit einem (möglicherweise) Schuldenberg ins Leben starten. Das nenne ich doch mal verantwortungsbewusste Elternschaft.
Da ich kein kompletter Zyniker bin, würde ich dir raten einen ordentlichen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Es gäbe unter bestimmten Umständen noch die Möglichkeit das Ungemach ein bisschen einzudämmen, allerdings habe ich keine Lust dir die erforderlichen Informationen aus der Nase zu popeln. Schreib den Sachverhalt und den zeitlichen Ablauf noch einmal detailliert auf und dir kann mglw. etwas geholfen werden.
Da du als gesetzlicher Vertreter deiner Tochter wusstest, dass für sie zu Unrecht Leistungen bezogen wurde und du dich scheinbar lieber damit beschäftigt hast dem Jobcenter keine Auskunft erteilen zu müssen, anstatt den Betrug mit einem Dreizeiler aufzudecken, kann man dir, also auch der Tochter im Sinne von §45 Absatz 2 SGB X grobe Fahrlässigkeit unterstellen, weswegen der Verwaltungsakt wohl zu ihren Ungunsten aufgehoben wurde. Und jetzt darfst du zusehen, wie du die Mutti in Regress nimmst. Das Jobcenter ist mit §38 SGB II fein raus, denen ist gemäß dieser Vorschrift nicht an den Karren zu fahren.
Deine Tochter darf damit mit einem (möglicherweise) Schuldenberg ins Leben starten. Das nenne ich doch mal verantwortungsbewusste Elternschaft.
Da ich kein kompletter Zyniker bin, würde ich dir raten einen ordentlichen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Es gäbe unter bestimmten Umständen noch die Möglichkeit das Ungemach ein bisschen einzudämmen, allerdings habe ich keine Lust dir die erforderlichen Informationen aus der Nase zu popeln. Schreib den Sachverhalt und den zeitlichen Ablauf noch einmal detailliert auf und dir kann mglw. etwas geholfen werden.