30-06-2013, 17:00
Herrjeh, jetzt muss ich mich doch tatsächlich, zumindest teilweise, für meine Häme entschuldigen. Das kommt davon, wenn man schneller schreiben als lesen kann.![Big Grin Big Grin](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/biggrin.gif)
Also:
den entsprechenden Paragraphen habe ich bereits zitiert. Es kommt jetzt darauf an, ob du nach Kenntnis des Betruges deiner Frau zeitnah den Sachverhalt richtig gestellt hast. Dann ist das Vorgehen des Jobcenters rechtswidrig, weil sie sich nicht mehr auf einen Irrtum im Beweggrund im Zusammenhang mit §38 SGB II berufen können und die Vollstreckung kann auch entsprechend abgewehrt werden. Das ist aber aus mehreren Gründen kompliziert, daher solltest du diesbezüglich auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.
Wenn es eine zeitliche Diskrepanz gibt, kann man dir, wie ich schrieb, grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, aber eben nur bis zu dem Zeitpunkt an dem du die Sache richtig gestellt hast. Für alle Forderungen, die einen Zeitraum danach betreffen ist deine Tochter nicht "haftbar". Auch hier kann die Vollstreckung, zumindest teilweise abgewehrt werden.
Nach meinen Erfahrungen wirst du um eine Klage gegen das Jobcenter nicht herumkommen, also Anwalt suchen. Das alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass du die Sache korrekt und akkurat vorgetragen hast.
So, auch wenn ich hier etwas voreilig war, berührt das nicht die Tatsache, dass du schnellstens bzgl. deiner Baustellen mal den Kopf aus dem [Unterschreitung des Mindestniveaus] ziehen solltest.
![Big Grin Big Grin](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/biggrin.gif)
Also:
den entsprechenden Paragraphen habe ich bereits zitiert. Es kommt jetzt darauf an, ob du nach Kenntnis des Betruges deiner Frau zeitnah den Sachverhalt richtig gestellt hast. Dann ist das Vorgehen des Jobcenters rechtswidrig, weil sie sich nicht mehr auf einen Irrtum im Beweggrund im Zusammenhang mit §38 SGB II berufen können und die Vollstreckung kann auch entsprechend abgewehrt werden. Das ist aber aus mehreren Gründen kompliziert, daher solltest du diesbezüglich auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.
Wenn es eine zeitliche Diskrepanz gibt, kann man dir, wie ich schrieb, grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, aber eben nur bis zu dem Zeitpunkt an dem du die Sache richtig gestellt hast. Für alle Forderungen, die einen Zeitraum danach betreffen ist deine Tochter nicht "haftbar". Auch hier kann die Vollstreckung, zumindest teilweise abgewehrt werden.
Nach meinen Erfahrungen wirst du um eine Klage gegen das Jobcenter nicht herumkommen, also Anwalt suchen. Das alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass du die Sache korrekt und akkurat vorgetragen hast.
So, auch wenn ich hier etwas voreilig war, berührt das nicht die Tatsache, dass du schnellstens bzgl. deiner Baustellen mal den Kopf aus dem [Unterschreitung des Mindestniveaus] ziehen solltest.