30-06-2013, 18:01
OK, habe mal alle Unterlagen nochmals durchgeschaut und versuche es nun chronologisch darzustellen.
Habe früher nicht alles ganz genau dargestellt, aus Angst dass der Feind mitliest. Das ist mir jetzt egal, und werde es so schreiben wie es wirklich war.
- Feb.2012: Frau geht zum JC (ohne mein Wissen) und beantragt Geld für sich und die Kinder. Wir leben noch gemeinsam.
- März 2012: Frau erklärt über RAin unsere Trennung.
Ich Beantrage die Zuweisung der Ehewohnung.
- Apr.2012: JC will Auskunft über Einkünfte zwecks Erstattung von Leistungen von März und Apr. 2012
Mein Anwalt antwortet, dass Frau und Kinder bei mir wohnen und alle von mir versorgt werden. Deshalb ist ein Übergang nach § 33 SGB II nicht möglich. ( Oh Schande! Ich sehe jetzt erst dass mein RA bereits damals meine Lohnzettel dem JC gesendet hat).
- Mai 2012 - Sep.2012: Verschiedene Termine mit Jugendamt und 3x Verhandlung wegen Zuweisung der Ehewohnung.
JC fordert nochmals Auskunft über Eikommen und Schulden usw...
Ich Antworte zu prüfen ob hier eine Verletzung von § 1579 Abs. 4-7 BGB vorliegt.
- Nov. 2012: Beschluss. Ich bekomme Ehewohnung und Kinder. Frau muss gehen.
- Dez. 2012: Frau zieht aus.
- Jan. 2013: JC verlangt Auskunft über Einkünfte zwecks Unterhalt für Frau.
- Apr. 2013: ARGE Fordert die Kinder auf, die Leistungen von März + Apr. 2012 zu erstatten.
Ich antworte, dass weder die Kinder noch ich jemals leistungen vom JC erhalten haben.
- Mai 2013: JC fordert nochmals Auskunft. Ich erteile Auskunft (Geschwärzte Lohnzettel).
- Juni 2013: Arbeitgeber wird zur Auskunft aufgefordert.Vollstrekungsankündigung gegen die Kinder.
So der Stand
Habe früher nicht alles ganz genau dargestellt, aus Angst dass der Feind mitliest. Das ist mir jetzt egal, und werde es so schreiben wie es wirklich war.
- Feb.2012: Frau geht zum JC (ohne mein Wissen) und beantragt Geld für sich und die Kinder. Wir leben noch gemeinsam.
- März 2012: Frau erklärt über RAin unsere Trennung.
Ich Beantrage die Zuweisung der Ehewohnung.
- Apr.2012: JC will Auskunft über Einkünfte zwecks Erstattung von Leistungen von März und Apr. 2012
Mein Anwalt antwortet, dass Frau und Kinder bei mir wohnen und alle von mir versorgt werden. Deshalb ist ein Übergang nach § 33 SGB II nicht möglich. ( Oh Schande! Ich sehe jetzt erst dass mein RA bereits damals meine Lohnzettel dem JC gesendet hat).
- Mai 2012 - Sep.2012: Verschiedene Termine mit Jugendamt und 3x Verhandlung wegen Zuweisung der Ehewohnung.
JC fordert nochmals Auskunft über Eikommen und Schulden usw...
Ich Antworte zu prüfen ob hier eine Verletzung von § 1579 Abs. 4-7 BGB vorliegt.
- Nov. 2012: Beschluss. Ich bekomme Ehewohnung und Kinder. Frau muss gehen.
- Dez. 2012: Frau zieht aus.
- Jan. 2013: JC verlangt Auskunft über Einkünfte zwecks Unterhalt für Frau.
- Apr. 2013: ARGE Fordert die Kinder auf, die Leistungen von März + Apr. 2012 zu erstatten.
Ich antworte, dass weder die Kinder noch ich jemals leistungen vom JC erhalten haben.
- Mai 2013: JC fordert nochmals Auskunft. Ich erteile Auskunft (Geschwärzte Lohnzettel).
- Juni 2013: Arbeitgeber wird zur Auskunft aufgefordert.Vollstrekungsankündigung gegen die Kinder.
So der Stand